Wien hatte mit Eva Raunig eine 3. Vizepräsidentin, bis diese Funktion mitten in der Funktionsperiode aus der Satzung gestrichen wurde. Aus Sicht der Kammerrätin war das rechtswidrig.
13.03.2017 | Gesundheitspolitik
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Wien hatte mit Eva Raunig eine 3. Vizepräsidentin, bis diese Funktion mitten in der Funktionsperiode aus der Satzung gestrichen wurde. Aus Sicht der Kammerrätin war das rechtswidrig.