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Drehtürpsychiatrie bleibt Realität

Die Volksanwaltschaft hat bei einer Prüfung in psychiatrischen Krankenhäusern und Abteilungen festgestellt, dass fast ein Drittel der Patienten nicht rechtzeitig entlassen wird.

Demnach werden rund 69 Prozent der Patienten aus fachärztlicher Sicht zum angemessenen Zeitpunkt entlassen, 18 Prozent später als medizinisch indiziert und 13 Prozent früher als medizinisch indiziert. Diese und andere Ergebnisse ihrer Überprüfungen hat die Volksanwaltschaft kürzlich vorgestellt.

„Wir haben in der Vergangenheit bei den Überprüfungen in der Psychiatrie sehr oft festgestellt, dass Patienten für kurze stationäre Behandlungen erscheinen und dann nach relativ kurzer Zeit wieder entlassen werden – die sogenannte ,Drehtürpsychiatrie’“, sagt Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz (SPÖ).

Die Volksanwaltschaft und ihre Kommissionen haben einen Prüfschwerpunkt zum Thema Entlassungsmanagement durchgeführt. In den Jahren 2024 und 2025 besuchten sie bundesweit 56 stationäre psychiatrische Abteilungen und befragten dort Personal sowie Patienten.

Entlassungsmanagement ist Sache multiprofessioneller Teams, setzt schon bei der Aufnahme der Patienten an und es greift auch nach der Entlassung – Stichwort Nachbetreuung. Bei immerhin 84 Prozent der heimischen Psychiatriepatienten gibt es ein strukturiertes Entlassungsmanagement. Allerdings liegt nur in der Hälfte der besuchten Abteilungen ein schriftliches Konzept zum Entlassungsmanagement vor. „Eigene Entlassungsmanager als Prozessverantwortliche fehlen überwiegend“, bemängeln die Prüfer. Nur 33 Prozent des Pflegepersonals, 31 Prozent der Ärzte, 17 Prozent des therapeutischen Personals und zwölf Prozent der Sozialarbeiter haben Schulungen zum Thema Entlassungsmanagement besucht. „Offensichtlich besteht kein bis wenig Bewusstsein darüber, sich durch Schulungen spezielle Kenntnisse zum Entlassungsmanagement anzueignen“, heißt es in dem Bericht.

Vorzeitige Entlassungen können dazu führen, dass die Patienten schon bald erneut aufgenommen werden müssen. Verspätete Entlassungen bedeuten neben Belastungen für die Betroffenen auch erhöhte Kosten, aber auch längere Wartezeiten für andere Patienten, die den Spitalplatz dringend brauchen würden. Grund für eine spätere Entlassung als medizinisch indiziert ist oft, dass woanders keine geeignete Betreuungsoption verfügbar ist. „Was fehlt, sind Pflegeheimplätze für chronisch psychisch erkrankte ältere Patienten sowie Plätze in Rehabilitationskliniken“, sagt Achitz. Es gebe zu wenig spezialisierte Einrichtungen bzw. Wohnplätze für den Übergang von der Akutversorgung in die bisherigen Lebenswelten Betroffener.

Für Menschen mit psychischen Erkrankungen sei es wichtig, dass der Übergang von der stationären Behandlung in den psychiatrischen Abteilungen der Krankenhäuser zur Nachbetreuung bei niedergelassenen Fachärzten und zur ambulanten Nachbetreuung gut funktioniert. „Klappt die Anschlussversorgung nicht, ist der Behandlungserfolg in Gefahr“, erklärt der Volksanwalt. Neben stationärer Betreuung fehle es an Kassenfachärzten und Psychotherapie-Angeboten, für die ebenfalls kein ausreichendes Kassenkontingent zur Verfügung stehe. Rund drei Viertel des befragten Klinikpersonals beurteilen die Verfügbarkeit von niedergelassenen Fachärzten für Psychiatrie als schlecht bzw. sehr schlecht.

Die Volksanwaltschaft spricht auch einige Empfehlungen aus.

- Sozialversicherungsträger, Gebietskörperschaften sowie alle sonstigen Akteure im Gesundheitswesen sind gefordert, Konzepte für eine kontinuierliche, sektorenübergreifende Versorgung zu finanzieren und umzusetzen.

- Stärkung der niederschwelligen psychosozialen Versorgung durch flächendeckende Netze von psychosozialen Zentren in Form von psychosozialer und psychiatrischer Beratung/Begleitung und Behandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und deren Angehörigen.

- Initiativen zu einer – die Bedürfnisse chronisch psychisch Kranker berücksichtigenden – Versorgungsforschung, die sich am aktuellen Wissensstand der Soziologie, der Psychiatrie und der Psychotherapie orientieren.

- Die vertragsfachärztliche und -psychotherapeutische Versorgung im niedergelassenen Bereich sollte dringend ausgebaut werden.

- Home-Treatment-Angebote sind flächendeckend und für Patienten aller Altersgruppen auszubauen. Home Treatment ist die Betreuung der Patienten zu Hause durch die stationäre Abteilung z. B. durch mobile Teams. In den Augen der Volksanwaltschaft ist Home Treatment ein Erfolgsmodell.

- Schulungen zum Entlassungsmanagement sollten für alle Berufsgruppen ausgebaut werden.


Die Volksanwaltschaft kritisiert, dass es in 80 Prozent aller besuchten Abteilungen keinen Peer Support gibt. Peer Support bezeichnet die professionelle Unterstützung von Menschen mit psychischen Erschütterungen durch Personen, die selbst ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Mag. Martin Schenk, Sozialexperte der Diakonie und Mitglied des Menschenrechtsbeirats der Volksanwaltschaft dazu: „Menschen, die selbst schon Patienten waren, sind Erfahrungsexperten für ihre Krankheit und gut geeignet als Genesungsbegleiter.“

Achitz legt Wert auf die Feststellung, dass sich die im Bericht geäußerte Kritik nicht gegen die Beschäftigten in den psychiatrischen Abteilungen richtet: „Die tun ihr Bestes und sind selbst daran interessiert, dass die Rahmenbedingungen verbessert werden. Wir wollen nicht anklagen, wir wollen unterstützen.“

Volksanwalt Achitz



Titel
Drehtürpsychiatrie bleibt Realität
Schlagwort
Gesundheitspolitik
Publikationsdatum
17.03.2026

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Bildnachweise
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