18.03.2021 | themenschwerpunkt
Früherkennung von einseitigen konnatalen Hörstörungen durch das Neugeborenen-Hörscreening und Umsetzung des SAV-Konzepts 2017 in den Bundesländern Niederösterreich und Burgenland
Erschienen in: Wiener Medizinische Wochenschrift | Ausgabe 1-2/2022
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Grundlagen
Aktuelle Forschungsergebnisse zeigen, dass auch bei einseitiger Hörstörung eine Versorgung mit Hörgeräten oder Cochlea Implantaten zu einer Verbesserung des Sprachverständnisses und des Richtungshörens führen kann. Daher wurde 2017 im SAV-Konzept (Screening Abklärung Versorgung von konnatalen Hörstörungen - Konzeptpapier 2017) der Arbeitsgemeinschaft Audiologie der Österreichischen Gesellschaft für HNO-Heilkunde, Kopf- und Halschirurgie der genaue Ablauf des Neugeborenen-Hörscreenings sowie der darauffolgenden Versorgung beschlossen.
Methodik
Eine retrospektive Erhebung der Geburts- und Screening-Daten in den Bundesländern wurde mittels Fragebögen durch Bundesländer-Verantwortliche für die Arbeitsgemeinschaft Audiologie der Österreichischen Gesellschaft für HNO-Heilkunde, Kopf- und Halschirurgie durchgeführt. Dabei wurde die Umsetzung des SAV-Konzepts auf den Geburten- und den neonatologischen Stationen in den Bundesländern untersucht und anhand der Bundesländer Niederösterreich und Burgenland dargestellt.
Ergebnisse
Die Rückmeldung, die Durchführung, die Verantwortlichkeit und die Umsetzung des SAV-Konzepts bei einseitigen Hörstörungen mit methodischen und zeitlichen Richtlinien hat sich in den Bundesländern und selbst in bundeslandweiten Organisationseinheiten und besonders auf den neonatologischen Abteilungen als sehr variabel gezeigt.
Schlussfolgerung
In Österreich gibt es im Vergleich zu anderen europäischen Staaten weiterhin kein zentrales Screening-Melde- und Tracking-System, da die Daten außer im Bundeland Tirol nicht im Geburtenregister erfasst werden. Auch die Durchführung und Nachverfolgung der im Hörscreening auffälligen Kinder wird in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt, wodurch sich eine zeitgerechte Abklärung und adäquate Versorgung von Kindern besonders auch mit einseitigen Hörstörungen verzögern kann.
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