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Erschienen in: psychopraxis. neuropraxis 1/2020

18.10.2019 | Neurologie

Erwachsenenschutz bei dementen Patienten aus rechtlicher Sicht

verfasst von: Univ.-Prof. Dr. Reinhard Resch

Erschienen in: psychopraxis. neuropraxis | Ausgabe 1/2020

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Zusammenfassung

Das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz brachte 2017 eine gewisse Neupositionierung in Bezug auf nicht entscheidungsfähige Patienten. Im neuen Recht liegt es wie bisher am Arzt selbst, die Entscheidungsfähigkeit zu beurteilen. Vor Einschalten eines Vertreters greift eine spezielle Unterstützungspflicht (Beiziehung einer Vertrauensperson), um eine Entscheidungsfähigkeit doch noch zu erlangen. Ansonsten erfolgt – abgesehen von Fällen einer Gefahr in Verzug – die Aufklärung gegenüber dem Vertreter des Patienten, der eine allfällige Einwilligung zu erteilen hat. Eine gerichtliche Zustimmung ist grundsätzlich nicht mehr einzuholen.
Metadaten
Titel
Erwachsenenschutz bei dementen Patienten aus rechtlicher Sicht
verfasst von
Univ.-Prof. Dr. Reinhard Resch
Publikationsdatum
18.10.2019
Verlag
Springer Vienna
Erschienen in
psychopraxis. neuropraxis / Ausgabe 1/2020
Print ISSN: 2197-9707
Elektronische ISSN: 2197-9715
DOI
https://doi.org/10.1007/s00739-019-00601-y

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