06.05.2019 | Leitthema
Elterliche Verantwortung zwischen Wollen, Sollen und Können
Kinderschutz im medizinisch-therapeutischen Kontext
Erschienen in: Pädiatrie & Pädologie | Sonderheft 1/2019
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Die Arbeit in einem Entwicklungsambulatorium bedeutet in der Regel Behandlung kinderpsychiatrisch und/oder neuropädiatrisch erkrankter und enzwicklungsverzögerter Patienten und Patientinnen in einem psychosozial hochbelasteten Umfeld. Entsprechend den bekannten Daten bei Eltern von kinder- und jugendpsychiatrischen Populationen finden sich sehr häufig (etwa 50 %) psychiatrische Erkrankungen bei zumindest einem Elternteil.
Es handelt sich also um Hochrisikopatienten hinsichtlich der weiteren eigenen Entwicklung, der Ausbildung kinderpsychiatrischer Erkrankungen sowie einer möglichen Kindeswohlgefährdung.
Aus unterschiedlichen Gründen gelingt es mitunter nicht, das gewünschte Maß an Kooperation mit den Eltern zu erreichen.
In diesen Fällen gilt es abzuwägen, ob dies als Teil der elterlichen Eigenverantwortung gesehen werden kann oder ob sich daraus eine Gefährdung des Kindeswohls ableitet und weitere Handlungsschritte nötig sind.
Die zugrunde liegenden rechtlichen Rahmenbedingungen sollen erläutert werden.
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