Smartphone statt E-Card - schon bald wird's möglich
In der Ordination anmelden, so wie man im Supermarkt bezahlt. Schon in ein paar Monaten wird es möglich sein, die E-Card aufs Smartphone zu legen. Dann wird es genügen, das Phone in die Nähe des E-Card-Lesegeräts zu halten. Die E-Card behält weiterhin ihre Gültigkeit.
Das Smartphone wird zum E-Card-Reader.
Philipp Mairhofer
Diese Neuigkeit verkündete der Dachverband der Sozialversicherungsträger am 16. Dezember 2025 auf der 20-Jahr-Feier der Einführung der E-Card in Österreich.
Bereits am 27. November hatte Peter Lehner, Co-Vorsitzender der Konferenz der Sozialversicherungsträger die Aufwertung des Phones ärzteseitig angekündigt, als er sagte: „Der Arzt kann mit seinem Smartphone die E-Card seines Patienten einlesen, und der Versicherte kann dem Arzt remote Zugriff auf sein E-Card-System gewähren. Das Smartphone wird damit zum E-Card-Reader.“ Und er führte weiter aus: „Das ist ein Meilenstein in der Digitalisierung des Gesundheitssystems, da diese Funktionen Ortsunabhängigkeit und ein neues Maß an Flexibilität ermöglichen. Dies schafft umfassende Erleichterungen für pflegebedürftige Personen, ein neues Service-Level für alle Versicherten und die Basis für Telemedizin.“
„Ärzte können mit ihrem Smartphone und der ‚Meine SV‘-App die E-Card ihrer Patienten einlesen und erhalten damit den gesicherten Zugriff auf das E-Card-System. Dies kann ortsunabhängig erfolgen - bei der Visite oder im Pflegeheim. Versicherte können mit ihrer E-Card, der ‚Meine SV‘-App und der E-Berechtigung ihrem Arzt remote Zugriff ermöglichen. Das bedeutet, sie müssen nicht jedes Mal in die Ordination kommen. Dies schafft die Voraussetzung für Telemedizin“, erläuterte Lehner. Basis für diese Funktionen sind die NFC-fähigen E-Cards und Smartphones. Der Arzt muss innerhalb von 24 Stunden die E-Berechtigung bestätigen. Danach ist er wie beim E-Card-Stecken 90 Tage freigeschaltet.
Peter Lehner, Co-Vorsitzender der Konferenz der Sozialversicherungsträger (links), und Edgar Wutscher, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte
Philipp Mairhofer
„Dank der neuen E-Berechtigung kann die Ärztin oder der Arzt nach dem Hausbesuch oder Pflegeheimbesuch in der Ordination nun auch auf E-Medikation und E-Befunde des Patienten zugreifen sowie Verordnungen in der E-Medikation speichern“, erläuterte Dr. Edgar Wutscher, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte, einen weiteren Vorteil.
Zudem können Patientinnen und Patienten ihrer Ärztin/ihrem Arzt eine mobile Zugriffsberechtigung erteilen, damit Verordnungen als telefonische Rezeptausstellung in der E-Medikation gespeichert werden können. Weiters könne so unter anderem eine Eintragung oder Nachtragung in den E-Impfpass auch erfolgen, wenn die E-Card vergessen wurde.
„Die Lösungen sind einfach und sicher, denn es wird das Netz der E-Card genutzt“, betont Lehner und unterstreicht: „Der Versicherte kann jederzeit in ELGA nachsehen, ob und wann der Zugriff stattgefunden hat. Diese Transparenz schafft Sicherheit.“ Die Datenübermittlung erfolgt mit einer End-to-End-Verschlüsselung und entspricht dem Stand der Technik. Die Authentizität wird im E-Card-Rechenzentrum überprüft. Der App-User hat keinen Zugriff auf die Daten. Daher ist die ID Austria bei dieser Anwendung nicht notwendig.
„Die Digitalisierung des Gesundheitssystems hat vor über 20 Jahren gestartet. Wir matchen jeweils den Bedarf mit den aktuellen technischen Möglichkeiten. So können wir das System laufend weiterentwickeln. Der technologische Fortschritt ist der Treiber und ermöglicht Neues“, sagte Lehner. Die Entwicklung erfolgte von der SVC (Sozialversicherungs-Chipkarten Betriebs- und Errichtungsgesellschaft m.b.H.), und die Sozialversicherung hat insgesamt 600.000 Euro in diese Funktionen investiert.
Vom Papier zum Chip: Wie der österreichische Krankenschein verschwand
Endlich ein Jubiläum, über das sich alle freuen: die e-Card ist 20 Jahre alt! Sie ist aus dem österreichischen Gesundheitswesen nicht mehr wegzudenken. Im Lauf der Jahre wurde die E-Card immer nützlicher - und diese Reise ist nicht zu Ende …
Volker Schörghofer, der Vater der E-Card, hat mit seiner Karte noch viel vor, Details erfahren Sie in der ersten Ausgabe der "Ärzte Woche" im neuen Jahr.
SVC
Bis Mitte der 2000er-Jahre gehörte er zum Alltag aller gesetzlich Versicherten: der Krankenschein. Ein Stück Papier, das man vor jedem Arztbesuch brauchte – und das über Jahrzehnte das Tor zum Gesundheitssystem bildete. Wer zum Arzt wollte, musste ihn in der Tasche haben. Wer ihn vergaß, musste zurück nach Hause oder zur Krankenkasse laufen, um einen neuen zu besorgen. Oder einen Geldbetrag einsetzen als Garantie dafür, dass der Schein nachgebracht werden würde…
Der Krankenschein war ein einfaches Formular: Name, Versicherungsnummer, Krankenkasse, ein Gültigkeitsfeld und Platz für den Arztstempel. Für die Abrechnung spielte er eine zentrale Rolle. Ohne den Schein konnte der Arzt die Behandlung nicht mit der Krankenkasse abrechnen. Deshalb war der Ablauf klar: zuerst den Krankenschein abgeben, dann erst die Behandlung.
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Je nach Kasse und Zeitraum galt der Schein für einen einzelnen Arztbesuch oder für ein ganzes Quartal. Für Überweisungen und bestimmte bewilligungspflichtige Leistungen war ebenfalls ein gültiger Krankenschein erforderlich. Das System erzeugte eine umfangreiche Papierwelt: Millionen Scheine wurden jährlich gedruckt, verschickt, abgestempelt, sortiert und archiviert. Für alle Beteiligten bedeutete das Aufwand – für Patienten ebenso wie für die Ordinationen und die Krankenkassen.
Problematisch war vor allem, wie anfällig der Krankenschein für alltägliche Hürden war. Wurde er vergessen, war die Behandlung oft nur mit Umwegen möglich. Ging er verloren, musste ein neuer ausgestellt werden. Für viele Versicherte – insbesondere sozial schwächere oder Menschen mit eingeschränkter Mobilität – war es ein mühsamer Schritt im Krankheitsfall. Dazu kam die Krankenscheingebühr von 50 Schilling (€ 3,73), die pro Schein oder pro Quartal fällig wurde und immer wieder Diskussionen auslöste.
Die Ablösung kam 2005: Mit dem Start der E-Card begann ein technologischer und organisatorischer Wandel, wie ihn das österreichische Gesundheitssystem in dieser Form noch nicht erlebt hatte. Die Berechtigung, eine Kassenärztin oder einen Kassenarzt zu besuchen, wanderte vom Papier in ein digital vernetztes System. Die Karte ermöglichte erstmals eine elektronische Prüfung der Versicherungsansprüche – in Echtzeit, ohne Papier und ohne Stempel.
Die Vorteile lagen auf der Hand: Die e-Card ersetzte nicht nur den Krankenschein, sondern vereinfacht bis heute die Abläufe in Ordinationen, Ambulanzen und bei den Krankenkassen. Vergessene Dokumente spielen keine Rolle mehr, der bürokratische Aufwand sank, Überweisungen und Bewilligungen wurden digitalisiert. Mit der e-Card verschwand auch die Krankenscheingebühr; sie wich einem jährlichen Serviceentgelt.
Heute wirkt der Krankenschein wie ein Relikt aus einer anderen Zeit. Die digitale Infrastruktur rund um e-Card, E-Rezept, e-Medikation oder elektronische Krankschreibungen hat das Papier ersetzt. Der Übergang markierte mehr als nur den Tausch eines Formulars – er war der Startpunkt für die schrittweise Digitalisierung des gesamten österreichischen Gesundheitswesens.