In meiner letzten Kolumne habe ich bereits eine detaillierte Darstellung hinsichtlich der Vorgänge bei Gericht gegeben [
1], und das Echo darauf war wirklich sehr erfreulich. Diesbezüglich bin ich bestärkt worden, hier noch einige weitere Erläuterungen abzugeben, da diese Vorgänge für viele Ärztinnen und Ärzte, sofern sie nicht als Sachverständige tätig sind und deshalb bei Gericht viel zu tun haben, eine vollkommen fremde Materie darstellen, der sie oft mit Sorge gegenüberstehen, da die Abläufe etc. nicht bekannt sind. …