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Ärzte Woche

02.12.2019

Karolingerreich

Brutale, kleine Welt

verfasst von: Martin Krenek-Burger

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Rechtsformeln zeichnen ein recht lebendiges Bild vom Leben der Menschen im Frühmittelalter. Ein neuer Sammelband über das gar nicht so idyllische Leben auf dem Land zur Zeit der Karolinger hilft beim Verständnis für diese Epoche.

Heute vor 1.500 Jahren wären Sie vermutlich schon tot, verstümmelt, von einer Infektion oder einem Raufhandel schwer gezeichnet. Niemand, der das Erwachsenenalter erreichte, war unversehrt oder hatte noch seine Zähne, egal ober er ein servus war, zu den vulgares gehörte, ober ein dominus magnificus bzw. ein vir nobilis war.

Hier endet das Wissen über das Frühmittelalter meist, vor allem über das Leben der kleinen Leute, von Hinz und Kunz, die in Wahrheit Otolf und Undolf hießen, wie es in einem fränkischen Prozessakt aus dem 9. Jahrhundert heißt. In den vergangenen Jahrzehnten hat die Forschung ihr Augenmerk auf das Alltagsgeschehen im Mittelalter gelenkt, weg von den Eliten. Das Problem dabei: Kein Mönch hat das Schicksal der normalen Menschen in den einsamen Weilern und auf den Gutshöfen aufgezeichnet, daran war auch nichts Besonderes, jeder lebte ja auf dem Land. Es finden sich auch keine landwirtschaftlichen Geräte unter Grabbeigaben in frühmittelalterlichen Friedhöfen. Wo man sie doch findet, sind sie symbolische zu deuten, als Zeichen für Grundbesitz.

Ein Tagungsband, erschienen im Thorbecke-Verlag, fasst nun das Wissen über das Landleben im 8. und 9. Jahrhundert zusammen. Man lernt: Nicht nur die Grafen und Gewaltboten, auch der „kleine Mann“ hatte seine Agenda, trachtete danach, es sich zu verbessern, und ging dafür über Leichen.

Doch selbst in den „dark ages“ konnte man auf sein Recht pochen. Juristische Formelsammlungen, das sind starre, sich über die die Jahrhunderte nur wenig ändernde lateinische Texte, künden von Raubmord und Diebstahl. Das Urteil wurde im mallus , der Versammlung, gefällt. In einer Prozessnotiz aus dem 9. Jahrhundert, sagt ein Mann aus, dass er einem anderen die Schlüssel für seinen Keller, seine Kammer oder seinen Getreidespeicher anvertraut und ihn gebeten habe, darauf aufzupassen; und dass die darin gelagerten Güter verdorben seien.

In die Knechtschaft verbannt

Der Angeklagte gibt sein Versagen zu. Er kann sich aber die geforderte Schädigung nicht leisten und wird daher gezwungen in den Dienst, in das servitium des Klägers einzutreten. Wenn man um die Schwierigkeiten der Lagerhaltung im Mittelalter weiß und die um allgegenwärtige Gefahr zu verhungern, wird die harsche Strafe verständlich. Und nicht immer behielt der Kläger recht, bei Diebstahlsdelikten konnte sich der Angeklagte mit einem Eid auf den Mantel des heiligen Martin vom Vorwurf reinigen.

Zumeist ging es aber um Gewalttaten. Dass auf den Märkten und in den Häfen ruppige Sitten herrschten und Verwünschungen und Flüche zum Alltag gehören, darüber weiß man aus dem babenbergischen Wien recht genau Bescheid. Für die Jahrhunderte davor sind es wieder die lateinischen Rechtsformeln, die Zeugnis ablegen – und die Wergeldquittungen.

Zum Beispiel: Ein Mann A behauptet, vor einer Versammlung, ein Mann B haben seinen Mann C auf der Straße angegriffen und getötet und seine Habe, sein Pferd, sein Gold und Silber sowie einen Wandteppich geraubt. Noch dazu habe er den Leichnam gesetzwidrig vergraben; der Angeklagte kann es nicht abstreiten und wird zu einer Wergeldzahlung als Wiedergutmachung gezwungen. Die Quittung bot dem Verurteilten securitas , sie stellte sicher, dass er nicht weiteren juristischen Unbill zu gewärtigen hatte. Man hat soviel Belege für geleistetes Wergeld, dass man vermuten kann, dass Gewalt auf dem Land gang und gäbe war. Vergleichsweise harmlos der Disput zwischen den bereits erwähnten Otolf und Undolf, die sich um eine Erbschaft stritten, ein Stück Waldes. Auch in diesem Fall kam es zu einem Spruch, den der Haupterbe wohl zähneknirschend akzeptierte, Otolf musste dem klagenden Undolf ein anderes Grundstück geben.

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Metadaten
Titel
Karolingerreich
Brutale, kleine Welt
Publikationsdatum
02.12.2019
Zeitung
Ärzte Woche
Ausgabe 49/2019

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