Berufspflicht zur Kooperation versus Datenschutz
- 06.05.2019
- Leitthema
- Verfasst von
- Mag. Tanja Pfleger
- Erschienen in
- Pädiatrie & Pädologie | Sonderheft 1/2019
Zusammenfassung
Auf den ersten Blick scheinen die Berufspflicht zur Kooperation und der seit Ende Mai 2018 verschärfte Datenschutz in einem Spannungsverhältnis zu stehen. Die Stoßrichtung des Datenschutzregimes ist, Daten von Personen grundsätzlich nur zu verarbeiten, wenn ein gültiger Erlaubnistatbestand vorliegt und – selbst dann – nur im geringstmöglichen Umfang sowohl in quantitativer als auch zeitlicher Hinsicht. Insbesondere muss auch die Weitergabe von personenbezogenen Daten, die bei vielen Kooperationsformen vorkommt, legitimiert sein. Der europäische Gesetzgeber hat für Datenverarbeitungen im Behandlungskontext einen speziellen Erlaubnistatbestand geschaffen. Jedoch ist - nicht zuletzt aufgrund der fehlenden Rechtsprechung - unklar, ob und, falls ja, inwieweit auch Datenverarbeitungen im Rahmen von Kooperationen mit Berufskollegen und anderen Dritten von dieser Rechtsgrundlage umfasst sind. Der Beitrag untersucht diese Fragestellung.
Anzeige
- Titel
- Berufspflicht zur Kooperation versus Datenschutz
- Verfasst von
-
Mag. Tanja Pfleger
- Publikationsdatum
- 06.05.2019
- Verlag
- Springer Vienna
- Erschienen in
-
Pädiatrie & Pädologie / Ausgabe Sonderheft 1/2019
Print ISSN: 0030-9338
Elektronische ISSN: 1613-7558 - DOI
- https://doi.org/10.1007/s00608-019-0677-7
Dieser Inhalt ist nur sichtbar, wenn du eingeloggt bist und die entsprechende Berechtigung hast.