01.03.2018 | perspektiven
Bedeutung der Registrierung
Die berufliche Qualifikation wird sicht- und überprüfbar
Erschienen in: PRO CARE | Ausgabe 3/2018
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2016 wurde das Gesundheitsberuferegister-Gesetz beschlossen. In diesem ist die systematische Erfassung aller Medizinisch Technischen Dienste (MTD) bzw. Gesundheits- und Krankenpflege (GuK)-Berufe in einem elektronischen Register geregelt. Ab 1. Juli 2018 müssen sich Angehörige dieser Gesundheitsberufe, in das elektronische Gesundheitsberuferegister (GBR) eintragen lassen, wenn sie ihren Beruf ausüben möchten. Personen, die am 1. Juli 2018 bereits den Beruf ausüben, haben dazu bis 30. Juni 2019 Zeit. Alle, die den Beruf erstmals nach 1. Juli 2018 ausüben werden, müssen sich vor Aufnahme der Berufstätigkeit registrieren. …Anzeige