Den Wahlärzt:innen liegt eine Nutzungsvereinbarung zur E-Card-Anbindung vor. Die Ärztekammer erkennt in dem Angebot der Sozialversicherung eine „Irreführung nach dem Alles-oder-Nichts-Prinzip“.
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Den Wahlärzt:innen liegt eine Nutzungsvereinbarung zur E-Card-Anbindung vor. Die Ärztekammer erkennt in dem Angebot der Sozialversicherung eine „Irreführung nach dem Alles-oder-Nichts-Prinzip“.