... kreativ und systematisch planen und umsetzen
Der Marketingplan ist das zentrale In- strument im
Praxis-Marketing. Um „Marketingmaßnahmen“ zielgerichtet und
erfolgreich einzusetzen, müssen das Umfeld und die Ausgangssituation
analysiert, Strategie und Ziele geklärt sein.
Nur ein professionell umgesetztes Corporate Design wird für den Arzt arbeiten und ihn in seinem Ordinations-Marketing erfolgreich unterstützen – zweiter und letzter Teil.
Corporate Design: Nur ein professionelles Erscheinungsbild der Praxis
überzeugt die Patienten.
Auch und besonders bei Ärzten spielt der erste Eindruck eine
entscheidende Rolle für den weiteren Verlauf der
Nur ein professionell umgesetztes Corporate Design wird für den Zahnarzt arbeiten und ihn in seinem Ordinations-Marketing erfolgreich unterstützen – 2.
Möchten Sie Ihren Außenauftritt neu gestalten oder erstmals
entwickeln? Dann kommen Sie am besten nicht dem laienhaften Rat nach,
sich Logos von Kollegen anzusehen und so etwas „Ähnliches“ zu
machen …
Logo und Corporate Design sind wertvolle Marketinginstrumente.
Auch Zahnärzte müssen sich heute verstärkt Gedanken darüber machen, wie sie sich im Wettbewerb um die Gunst der Patienten (noch weiter) unterscheiden können, ohne sich zu verzetteln und ohne zum Bauchladen zu werden.
Der Wert von Mund-zu-Mund-Empfehlungen wird von Ärzten
unterschätzt.
Empfehler sind Botschafter Ihrer Leistungen und Ihrer Ordination.
Doch meist bleiben sie unerkannt, ungedankt und unbelohnt.
Leider wird dem Umgang mit dem Telefon als wesentlicher Faktor des
Praxismarketing noch nicht überall die nötige Aufmerksamkeit
gewidmet.
Das Telefon ist eines der wichtigsten Patientenbindungsinstrumente
der Arztpraxis.
Mitarbeiter können sich erst dann voll einbringen, wenn ein
konkretes Ziel definiert wurde.
Mit Zielvereinbarungen kann die Führungskraft „Arzt“ ihre
Mitarbeiter besser motivieren und Leistungen fördern.
Die Kunst des engmaschigen Web-Netzes optimal nutzen. Von Mag. Peter
Bernthaler
Mund-zu-Mund-Propaganda ist nicht mehr der letzte Marketing-Schrei.
Für Ärzte gilt dasselbe wie für andere Unternehmer: