03/2010
Aufbewahrung der Krankengeschichte.
Die Dokumentation in der Medizin hat eine wichtige Kontroll- und
Rechtsschutzfunktion für alle am Arzt-Patienten-Verhältnis
beteiligten Personen. Eine ordnungsgemäß geführte Krankengeschichte
ist Voraussetzung für die Entscheidungsgrundlage einer weiteren
Behandlung für den Patienten.
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02/2010
Betrieb einer Arztpraxis in einer Mietwohnung – Probleme und
Fallen.
Ein Großteil aller Ordinationen wird in Österreich in vermieteten
Räumlichkeiten betrieben. Im Regelfall entzünden sich an diesen
Mietverhältnissen, verglichen mit anderen Nutzungen, insbesondere der
Gastronomie, wenig Streitigkeiten.
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02/2010
Der Oberste Gerichtshof stellte ausdrücklich fest, dass ein Facharzt
nicht für die Fehler seines Kollegen aus einem anderen Spezialgebiet
haftet.
Im gegenständlichen Fall entnahm ein Dermatologe seiner Patientin
eine Gewebeprobe und sandte diese zur Feststellung eines möglichen
Basalioms an das Labor eines Pathologen.
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02/2010
Aus der ärztlichen Dokumentationspflicht ergeben sich für Mediziner
nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte.
Die ärztliche Dokumentationspflicht lässt sich bereits aus dem
Behandlungsvertrag als vertragliche Nebenpflicht ableiten.
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02/2010 | 1 Kommentar
Behandlungspflicht des Arztes und mögliche Ablehnung.
Grundsätzlich sind weder Arzt noch Patient dazu verpflichtet,
einen Behandlungsvertrag abzuschließen. Für beide gilt die
„Privatautonomie“, sich seinen Vertragspartner frei zu
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01/2010
Wann kann die Informationspflicht der Patienten an Dritte übertragen
werden?
Warum ist eigentlich die ärztliche Aufklärung verpflichtend?
Da der Patient, nach ständiger Rechtsprechung des OGH, erst nach
ordnungsgemäßer Aufklärung wirksam in eine Behandlung einwilligen
kann, führt eine Verletzung der Aufklärungspflicht zu einem
rechtswidrigen Eingriff.
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